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21.08.2008 C.P.H.A.-Freistellung von der Körperschafts- und Umsatzsteuer
Dem Afghanistan-Komitee C.P.H.A. wurde am 21.08.2008 die Freistellung von der Körperschafts- und Umsatzsteuer in den Jahren 2005 und 2006 erteilt. Diese Freistellung gilt im Voraus für 5 Jahre, also bis August 2011. Damit bleiben alle Spenden und Zuwendungen in diesem Zeitraum abzugsfähig. Ab einer Spende in Höhe von 100 € stellt das Afghanistan-Komitee Spendenquittungen aus.